
Kosten und weitere Informationen
Kosten
Klinisch-psychologische Behandlung: 95.- €
Psychotherapie i.A.u.S.: 95.- €.
Sie erhalten von mir eine Honorarnote, die Beträge werden im Allgemeinen überwiesen.
Wenn Sie die bezahlte Honorarnote bei Ihrer Versicherung einreichen, erhalten Sie von dieser einen Teilbetrag rückerstattet. Je nach Sozialversicherung variiert der Kostenzuschuss. (Stand Januar 2025: ÖGK: 33,70 €, SVS: 45 €, BVAEB: 48,80 €)
Aktuell kann nur die klinisch-psychologische Behandlung mit der
Krankenkasse rückvergütet werden, da man als Psychotherapeutin in
Ausbildung unter Supervision psychotherapeutische Leistungen nicht mit der Krankenkasse verrechnen kann.
Dauer
Die Dauer einer Therapie ist so individuell wie der Mensch selbst. Sie hängt von verschiedenen Faktoren ab – etwa dem Anliegen, der persönlichen
Situation, den Therapiezielen sowie dem Therapieverlauf.
In manchen Fällen genügen bereits wenige Sitzungen, um Klarheit und
Entlastung zu schaffen (Kurzzeittherapie). Bei tiefergehenden oder chronischen Themen kann eine längerfristige Begleitung sinnvoll sein. In der
Regel benötigen nachhaltige Veränderungen auch Zeit zum Wachsen und dies gelingt selten in ein paar Wochen.
Die Frequenz der Sitzungen wird gemeinsam vereinbart – in der Regel finden diese wöchentlich oder in einem individuell abgestimmten Rhythmus statt.
Eine Gesprächseinheit dauert 50 Minuten.
Absageregel
Vereinbarte Termine sind verbindlich und ausschließlich für Sie reserviert. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um rechtzeitige Absage.
Absagen bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin sind kostenfrei.
Bei späterer Absage oder Nichterscheinen muss ich den Termin in Rechnung
stellen, da der Platz kurzfristig nicht neu vergeben werden kann.
Verschwiegenheitspflicht
Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision und klinische Psychologin unterliege ich der
gesetzlichen Verschwiegen-heitspflicht gemäß § 45 Psychotherapiegesetz 2024 und
§ 37 Psychologengesetz 2013. Das bedeutet: Alles, was Sie mir im Rahmen der Therapie anvertrauen, wird streng vertraulich behandelt.
Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung dürfen keine Informationen – weder an Angehörige noch Ärzt:innen, Institutionen oder an Dritte – weitergegeben werden.
Diese Pflicht gilt auch gegenüber Behörden und bleibt auch über das
Ende der therapeutischen Beziehung hinaus bestehen.
Was heißt „in Ausbildung unter Supervision“?
Die Bezeichnung „Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision“ (kurz: i.A.u.S.) bedeutet, dass ich mich im letzten Abschnitt der mehrjährigen psychotherapeutischen Ausbildung befinde.
Ich habe bereits den Großteil meiner theoretischen und praktischen Ausbildung erfolgreich absolviert und bin berechtigt, selbstständig mit Klient:innen zu arbeiten. Dabei werde ich regelmäßig von erfahrenen
Lehrtherapeut:innen begleitet und supervidiert. Das heißt: Ich reflektiere meine Arbeit im Rahmen von Supervision, um die Qualität und Professionalität der
therapeutischen Begleitung zu sichern.
Für Sie bedeutet das: Sie erhalten professionelle psychotherapeutische Begleitung – mit zusätzlicher fachlicher Unterstützung im Hintergrund.
Notfall
Bei akuten Krisen oder psychiatrischen Notfällen wenden Sie sich bitte an folgende Kontakte:
- Rettungsnotruf: 144
- Krisenhilfe OÖ: 0732 / 2177 (0-24 h)
- Telefonseelsorge: 142
- Akutpsychiatrische Aufnahme Großraum Steyr & Kirchdorf
Pyhrn-Eisenwurzen-Klinikum Steyr: 05 055466 / 26501
- Akutpsychiatrische Aufnahme für den Großraum Linz Neuromed-Campus: 05 7680 87 / 23090

